Trägeraufgaben Kita gem. GmbHs

In den Jahren 2009/2010 wurden unsere Katholischen Kindertageseinrichtungen gem. GmbHs Hellweg, Hochsauerland-Waldeck und Siegerland-Südsauerland gegründet. Die jeweilige regionale Kita gem. GmbH betreibt die katholischen Kindertageseinrichtungen der Kirchengemeinden vor Ort. Der Gemeindeverband Mitte ist jeweils Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaften. Jede Kita gem. GmbH ist integraler Teil des Gemeindeverbandes. Der Vorsitzende des Gemeindeverbandes ist der geborene Vorsitzende der drei Verwaltungsräte. Der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes ist einer von zwei Geschäftsführern der Kita gem. GmbHs.

In den drei Kita gem. GmbHs bilden und betreuen fast 3.000 Mitarbeitende etwas 11.000 Kinder. Der Gemeindeverband übernimmt dabei als Verwaltungsträger, durch einen Dienstleistungsvertrag, alle notwendigen Aufgaben für den Betrieb inkl. der Betreiberverantwortung der gemeinnützigen Gesellschaften und der angeschlossenen Kindertageseinrichtungen. Die Aufgaben verteilen sich in den Bereichen Personal, Finanzen und zentrale Dienste.

Die Betriebsführung sowie pädagogische Steuerung und Weiterentwicklung der Kitas erfolgt durch das Team der Bereichs- und Regionalleitungen direkt aus den Kita gem. GmbHs selbst heraus.

Fachbereich Personal

Der Fachbereich Personal verwaltet das Personal der uns angeschlossenen Kirchengemeinden und berät aktiv die Kirchenvorstände und Verwaltungsleitungen in Angelegenheiten rund um die Personalverwaltung und Personalabrechnung. Darüber hinaus bietet der Gemeindeverband den angeschlossenen Kirchengemeinden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement an und unterstützt mit dem Team-Bewerbermanagement bei anstehenden Stellenbesetzungsverfahren. Insgesamt werden ca. 2.500 Personalfälle betreut.

Ausschreibung von Stellen

  • Erstellen und Schalten von Stellenanzeigen
  • Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen über online Bewerbermanagement inkl. Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
  • Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen

Bearbeiten von Einzelvertragsangelegenheiten der Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden

  • Prüfen und Ermitteln des Personalbedarfs in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung
  • Bearbeiten der Arbeitsvertragsangelegenheiten
  • Bearbeiten von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Führen und Pflegen der Personalakten
  • Erstellen von Statistiken
  • Pflege der Daten in Personalmanagementsoftware
  • Prüfen der Genehmigungsvoraussetzungen, Erstellen von Genehmigungsvermerken und Genehmigungsschreiben

Bearbeiten besonderer arbeitsrechtlicher Schwerpunktthemen

  • Überwachen von Fristen: Befristung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Sonderurlaub, Elternzeit, Mutterschutz, usw.
  • Beraten und Beantworten von arbeitsrechtlichen Anfragen
  • Prüfen von Anfragen bezüglich Praktikumsarten

Aufgaben zur Arbeitszeiterfassung und Urlaubsgewährung

  • Umsetzen von Tarifbestimmungen, Gesetzen, Ordnungen, Regelungen und sonstigen Vorschriften im Bereich Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
  • Prüfen der Anträge auf Arbeitsbefreiung und Urlaub sowie Ermitteln des Anspruchs
  • Prüfen der Über- und Mehrarbeitsstundenanordnungen und Veranlassen der Auszahlung

Personalabrechnung

  • Feststellen und Eingeben der Daten, die für die Vergütungsfestlegung erforderlich sind – vom Eintritt bis Austritt
  • Fragen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse
  • Bearbeitung Mindestlohndokumentation

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Angebot und Chance, gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Weg zu finden, um den Arbeitsalltag dem Gesundheitszustand anzupassen.
  • das Verfahren hat das Ziel der erfolgreichen Eingliederung von häufig erkrankten oder langzeiterkrankten Mitarbeitenden.
  • die gesetzliche Grundlage des BEM ist in § 167 Abs. 2 SGV IX beschrieben
  • weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer

Ansprechpartner Sucht

  • allgemeine Information und Aufklärung der Mitarbeitenden über mögliche Ursachen und Gefahren von Abhängigkeitserkrankungen; Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei der Suche nach externen Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten und bei der Nachsorge

Fachbereich Finanzen

Der Fachbereich Finanzen übernimmt die komplette Finanzverwaltung der uns angeschlossenen Kirchengemeinden und berät aktiv die Kirchenvorstände und Verwaltungsleitungen in allen Finanzangelegenheiten.

Haushaltsplanung

  • Aufstellung der Haushaltspläne für Kirchengemeinden
  • Aufstellung der Jahresabschlüsse (Bilanz, Ergebnisrechnung) für Kirchengemeinden
  • Prüfung, Analyse und Beratung zur Finanzsituation der Kirchengemeinden
  • Finanzmittelverwaltung für Kirchengemeinden
  • Beratung der Kirchengemeinden in allen vermögensrechtlichen Fragen
  • Beratung der Kirchengemeinden bei Finanzierungen

Buchhaltung

  • Abwicklung des kompletten Rechnungswesens der Kirchengemeinden
  • Überwachung der Zahlungseingänge (Mahnwesen)
  • Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden bei den Buchhaltungsprozessen
  • Beratung der Kirchengemeinden in allen umsatzsteuerrechtlichen Fragen
  • Abgabe von Steuererklärungen für Kirchengemeinden

Baufinanzierung

  • Bearbeitung von Anträgen der Kirchengemeinden auf Bewilligung, Durchführung und Bezuschussung von Baumaßnahmen
  • Bearbeitung öffentlich geförderter Baumaßnahmen für Kirchengemeinden
  • Abwicklung von Baumaßnahmen in finanzieller Hinsicht

Fachbereich Zentrale Dienste

Der Fachbereich Zentrale Dienste stellt den sicheren Betrieb aus organisatorischer und baulicher Sicht aller Kindertageseinrichtungen sicher.

Kernaufgaben

  • Sicherstellen der Betreiberverantwortung
  • Betriebsorganisation
  • Sicherheits- und Hygienemanagement
  • Datenschutz
  • bautechnische Begleitung
  • Bauverwaltung
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
Kontakt
<b>GemeindeVerband Mitte<br> im Erzbistum Paderborn</b><br> Stiftsplatz 13 <br>59872 Meschede
+49 291 / 99 16 - 0
sekretariat@gvmitte.de
<h4>Unsere<br> Öffnungszeiten</h4>Montag bis Donnerstag: <br>8 bis 16 Uhr <br>Freitag: <br>8 bis 12 Uhr
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